Feuerwehrwesen

    Kostenersatz Feuerwehr nach der Novellierung des § 36 Brand- und

    Katastrophenschutzgesetz

    Am 19.03.2016 trat das Dritte Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) in Kraft.
    Insbesondere wurde die Regelung des Kostenersatzes gemäß § 36 LBKG neu gefasst und die Kostenersatzregelung im Rahmen des Verursacherprinzips um mehrere kostenpflichtige Tatbestände und einen Berechnungsmodus für Vorhaltekosten von Feuerwehrfahrzeugen und -geräten erweitert. Auch wurde die Ermittlung der pauschalisierten Personalkostensätze erheblich vereinfacht.


    Vor dem Hintergrund der Neuregelung des § 36 LBKG ist eine Überarbeitung des bisherigen Satzungsmusters des Gemeinde-und Städtebundes „über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr“ aus dem Jahr 2014 erforderlich geworden. Weiterhin wurde unter der Federführung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz ein Leitfaden zur Kalkulation künftiger Gebührensätze erarbeitet.


    Die umfassende Neufassung der Bemessungsgrundlage für die Kalkulation stellt die Kommunen vor große organisatorische und fachliche Herausforderungen, bei denen wir Sie gerne mit unseren Dienstleistungen unterstützen. Aufgrund unserer Nähe zum Gemeinde-und Städtebund und als Verfasser des Leitfadens, erhalten Sie alle notwendigen Informationen sowie Hintergründe und Zusammenhänge aus erster Hand!
     

    Inhouse-Schulungen

    Im Rahmen von Vor-Ort-Schulungen werden die wesentlichen rechtlichen Änderungen insbesondere im Hinblick auf die Neufassung der Berechnungsgrundlage für die Kalkulation der Kosten-und Gebührensätze für kostenpflichtige Einsätze der Feuerwehr detailliert erläutert.


    Weiterhin wird insbesondere auf den vom Gemeinde-und Städtebund herausgegebenen Leitfaden Bezug genommen und die Inhalte anhand von Praxisbeispielen und Übungsaufgaben im Rahmen eines Workshops vertieft und geschult. Die Schulungsteilnehmer sollen dadurch in die Lage versetzt werden, die Gebührenkalkulation ihres Aufgabenträgers rechtskonform und selbstständig durchführen zu können.

    Kalkulation der Kosten-und Gebührensätze

    Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz unterstützt Sie in allen Belangen der Gebührenkalkulation – individuell je nach Bedarf und Wunsch.

    Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen

    Die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen stellt für die Kommunen einen sehr zeitintensiven und komplexen Prozess dar. Insbesondere die vergaberechtlichen Anforderungen und Vorgaben für Ausschreibungen der öffentlichen Hand haben sich im Laufe der letzten Jahre deutlich erhöht und verschärft.


    Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz steht Ihnen als kompetenter Ausschreibungsspezialist in allen Belangen der Ausschreibung zur Seite. Unsere langjährigen und v.a. praxiserfahrenen Fachberater sowie unsere Vergabeexperten beraten und unterstützen Sie im Beschaffungsprozess und sorgen zudem für ein transparentes und rechtssicheres Ausschreibungsverfahren. Ganz wichtig ist uns hierbei, dass Sie während des gesamten Verfahrens verlässliche und erfahrene Gesprächspartner an Ihrer Seite haben, die allesamt aus der Praxis kommen und die Belange der Feuerwehr verstehen.


    Im Einzelnen umfassen unsere Dienstleistungen


    • ein intensives Erst- bzw. Beratungsgespräch, um die Wünsche und Vorstellungen der Kommunen mit dem Vergaberecht in Einklang zu bringen,
    • die rechtssichere Erstellung des Leistungsverzeichnisses nach einschlägigen DIN-Vorschriften und Normen unter Einhaltung der vergaberechtlichen Anforderungen,
    • eine eingehende Prüfung und Berücksichtigung der Kundenwünsche und örtlichen Erfordernisse insbes. in Bezug auf die Zuschussrichtlinien des Landes,
    • Festlegung der Bewertungskriterien in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden,
    • Koordination und Beantwortung von Bieteranfragen,
    • die Prüfung und Auswertung der Angebote inkl. Erstellung des Vergabevorschlages,
    • die komplette Dokumentation des Verfahrens bis hin zum Vergabevermerk und Übersendung der Vergabeakte für Ihre Unterlagen.

    Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung von Beschlussvorlagen etc. für die jeweiligen Gremien.

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