Sie können die Unterstützung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz anfordern bei der Neuaufstellung von Controlling-Prozessen, der Einführung von Kostenrechnungen, der Bildung von Kostenarten, Kostenträgern und Kostenstellen sowie bei der Reduzierung Ihrer Betriebskosten.
Auch die Bearbeitung von Maßnahmen in der Aufwands-, Verteilungs- und Heranziehungsphase gehört neben der Erstellung von Globalberechnungen und Einzelbeitragsabrechnungen zu den Leistungen der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz.
- Unterstützung bei der Umstellung auf den neuen § 2b UStG
- Kostenrechnung und Controlling
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen
- Reduzierung der Betriebskosten
- Vorbereitung bei der Beitrags- und Gebührenerhebung
- Vorbereitungen von Kalkulationen, Kostenrechnungen und Satzungen