Die Kommunalberatung hat mit mehreren Unternehmen eine Vereinbarung über den vergünstigten Bezug von Fahrzeugen getroffen. Das
Angebot gilt für die Kommunen sowie deren angegliederte Einrichtungen,
aber auch für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Mit den Vertragspartnern wurde vereinbart, dass vor Bearbeitung der
Bestellungen die entsprechende Bezugsberechtigung unter Beifügung einer
detaillierten Angebotsanfrage des gewünschten Fahrzeuges durch uns zu
prüfen ist.
Nach erfolgter Weiterleitung werden die Vertragspartner in direkten Kontakt mit dem Bezugsberechtigten treten. Dieser Schritt ist erforderlich, da unberechtigte Rabattgewährungen zu Regressforderungen der Fahrzeughersteller führen, die von den Angebotspartnern zu tragen sind.
KFZ-AngebotE
Hier geht es zu den Angeboten unserer Partner. Diese sind nur für Zugangsberechtigte einsehbar: