Personalbedarfsermittlung

    Personalbedarfsermittlung in der Kernverwaltung

    Der größte Kostenblock in den Kommunalverwaltungen entfällt auf die Personalkosten. Sie sind damit ein wichtiger Punkt bei allen Fragen der Rationalisierung und Haushaltskonsolidierung, aber auch im Rahmen von Prozessoptimierungen.


    Wird eine Personalbedarfsermittlung sorgfältig vorbereitet, kann sie dazu beitragen, Stellenbeschreibungen zu aktualisieren, Anforderungsprofile an eine Stelle zu dokumentieren und sogar wesentliche Informationen für die Stellenbewertung zu liefern.


    Die Ermittlung des Personalbedarfes erfolgt unter Berücksichtigung des Gutachtens „Organisation und Personalbedarf der Verbandsgemeindeverwaltungen“ des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz vom 07. April 2016, AZ 6-P-0121-22-1/2013 und ist, bei vergleichbaren Aufgabenstrukturen, auch für die großen kreisangehörigen Städten anwendbar.


    Nach der Ermittlung des Personalbedarfes wird in einem weiteren Schritt die tatsächliche Ist-Besetzung gegenübergestellt, wodurch sich Personalunterdeckungen oder -überhänge aufzeigen lassen. Als Basis dient die Verteilung der Stellenanteile gemäß den aktuellen Stellenbeschreibungen.


    Im Ergebnis erhalten Sie die detaillierte und dokumentierte Personalbedarfsermittlung für Ihre Kernverwaltung.


    Personalbedarfsermittlung in den kommunalen Betrieben

    Zur Ermittlung des Personalbedarfes in den kommunalen Betrieben wird auf die gutachterliche Untersuchung und deren Personalbedarfsrichtwerte des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz bei 27 kommunalen Wasserversorgungsunternehmen und 30 kommunalen Abwasserunternehmen zurückgegriffen.

    Ein Vergleich der vorliegenden Kenngrößen der Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen mit den Daten der Querschnittsprüfung des Rechnungshofes Rheinland zeigt sodann den erforderlichen Personalbedarf für die Bereiche


    • Werkleitung
    • kaufmännische Verwaltung
    • technische Verwaltung
    • Betrieb

    Das Ergebnis der Personalbedarfsermittlung in den kommunalen Betrieben wird in einer Expertise transparent und anschaulich zusammengefasst.


    Sonstige Personalbedarfsermittlungsverfahren

    Neben den aufgeführten kennzahlengestützten Personalbedarfsberechnungen für die rheinland-pfälzischen Verbandsgemeinden und Kommunalen Betriebe werden durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz noch weitere anerkannte Verfahren zur Personalbedarfsermittlung angewendet:

     

    Analytisches Berechnungsverfahren:

    Im analytischen Berechnungsverfahren wird der Personalbedarf auf der Grundlage von aktuellen Ist-Daten ermittelt, die mittels quantitativer Erhebungstechniken erhoben worden sind (Selbstaufschreibung, Laufzettelverfahren, Multimomentaufnahme, Zeitaufnahme).


    Analytisches Schätzverfahren:

    Im analytischen Schätzverfahren wird der Personalbedarf auf der Basis von vergangenheitsbezogenen Daten, die aus den Erfahrungswerten der ausführenden Beschäftigten resultieren, und plausibilisierten Prognosedaten ermittelt.


    Arbeitsplatzmethode:

    Die Arbeitsplatzmethode unterscheidet sich vom analytischen Berechnungsverfahren durch die Annahme, dass die untersuchte Stelle in jedem Fall erforderlich ist. Detaillierte Erhebungen und Berechnungen von Arbeitsmengen und Bearbeitungszeiten für die Begründung der Notwendigkeit der Stelle werden unter dieser Annahme nicht durchgeführt. Der Personalbedarf wird als gesetzt angenommen.


    Fortschreibungsverfahren:

    Das Fortschreibungsverfahren setzt auf den Ergebnissen einer Personalbedarfsermittlung, die zu einem früheren Zeitpunkt im gleichen Untersuchungsbereich durchgeführt wurde, auf. Das Verfahren basiert auf der Grundaussage, dass die Bearbeitungszeiten repräsentativ erhoben wurden und weiterhin gültig sind, und verzichtet auf die Ermittlung neuer Zeitwerte. Die bereits vorliegenden Zeitwerte ergeben mit aktualisierten Mengendaten den neuen Personalbedarf.


    Schlüsselzahlverfahren:

    Das Schlüsselzahlverfahren nutzt für die Personalbedarfsermittlung zentral vorgegebene Bemessungswerte, die durch repräsentative Erhebungen in einem anderen, vergleichbaren Untersuchungsbereich ermittelt worden sind. Diese Ergebnisse werden dann als zentrale Vorgaben für andere Bereiche eingesetzt. Auf die dortige Ermittlung neuer Werte zu Bearbeitungszeiten wird verzichtet. Es werden nur Fallzahlen ermittelt.

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